SVVIA-Aktivmitglieder-Rechtsschutz CAP
Aktivmitglieder der Kategorie A1 und A2 sind ab Anmeldedatum im Verbands-Kollektivrechtsschutz der CAP versichert. Für vertragliche Streitigkeiten beginnt der Versicherungsschutz nach
einer Wartefrist von 90 Tagen.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten des Versicherten aus einem Arbeitsvertrag oder einem Agenturvertrag, sowie als Vertragspartner seiner Versicherungsvermittler sind mitversichert. Der genaue
Deckungsumfang ist im Kollektivvertrag und den dazugehörigen AVB ersichtlich.
Die Prämie ist im Verbandsbeitrag inbegriffen.
Rechtsberatungsbedarf? Bitte Email an: post@svvia.ch
SVVIA-Betriebs-Rechtsschutz CAP
Betriebsrechtsschutz für SVVIA-Mitglieder, die sich umfassend als Inhaber einer Agentur und als Arbeitgeber versichern möchten. Die Jahresprämie
berechnet sich auf Grund der AHV-Jahreslohnsumme.
Wir empfehlen allen selbständigen Versicherungsvermittlern den Abschluss dieser Betriebsrechtsschutz-Versicherung mit erweitertem Vertragsrecht zu SVVIA-Spezialkonditionen.
Antrag ausdrucken, mit Ihren Angaben und gewünschtem Deckungsumfang ergänzen und per Post dem Zentralsekretariat zustellen. Die Policenausfertigung und Rechnungsstellung erfolgt durch die CAP,
der Versand über das SVVIA-Zentralsekretariat.
Mehr Infos zum Verbands-Rechtschutz gibt Frank Knüppel.